Begriff Definition
Vorfluter

Als Vorfluter werden in der Wasserwirtschaft Systeme zur Ableitung verstanden. Der Begriff wird für Oberflächenwasser, Drainagewasser und Abwasser genutzt. Am gebräuchlichsten ist die Definition nach der DIN-Norm 4049: Vorflut ist die Möglichkeit des Wassers, mit natürlichem Gefälle oder durch künstliche Hebung abzufließen (natürliche und künstliche Vorflut). Als Vorfluter werden die der Vorflut dienenden Gewässer bezeichnet. Nach dieser Definition ist ein Vorfluter immer ein offenes Gewässer.

In der Hydrogeologie bedeutet die Grundwasservorflut die Möglichkeit des Grundwassers, mit einem Bach oder Fluss (bei Karst auch in einem Höhlensystem) dem natürlichen Gefälle folgend abzufließen.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorflut